Was ändert sich zum 1.1.2020 für Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung leben?
Zum 1. Januar 2020 gilt das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG). Mit diesem Gesetz ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung. Vor allem die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen Leben. Die Lebenshilfe erklärt in dieser Checkliste, worauf Sie achten müssen.
Bis Ende 2019 werden die Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt direkt vom Eingliederungshilfeträger an die Einrichtung gezahlt. Das ist ab 2020 anders. Ab dem 1. Januar 2020 bekommt der Mensch mit Behinderung – auch wenn er in einer Wohneinrichtung lebt - seine Lebensunterhaltsleistungen und andere Einkünfte direkt selbst vom Sozialamt ausgezahlt. Von diesem Geld muss er dann die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Einrichtung bezahlen.
Von dem Geld muss er aber auch seine anderen Bedürfnisse erfüllen und wenn er möchte sparen, z.B. für Kleidung und andere wichtige Anschaffungen. Einen extra Barbetrag gibt es ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr.
Diese Checkliste soll bei der Umstellung unterstützen: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/Checkliste_zum_BTHG_Wohnen_in_Einrichtungen_schwere_Sprache.pdf
Weitere interessante Informationen und Downloads finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Downloads hier https://www.apk-muenchen.de/informationen.html#downloads.
Über die Bundesvereinigung Lebenshilfe: Die Lebenshilfe versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien. Sie wurde 1958 in Deutschland auf Bundesebene gegründet. Die Lebenshilfe begleitet Menschen mit geistiger Behinderung dabei, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.