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Was ändert sich in der Eingliederungshilfe ab 1.1.2020? Broschüre des Bezirks Oberbayern

Was ändert sich in der Eingliederungshilfe ab 1.1.2020? Broschüre des Bezirks Oberbayern

Broschüre und weitere Informationen über den Bezirk Oberbayern

Der Bezirk Oberbayern hat in dieser Broschüre eine kurze Übersicht zu den Änderungen in der Eingliederungshilfe ab 1.1.2020 zusammengestellt. Zum 1. Januar 2020 gilt das Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG). Mit diesem Gesetz ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung. Vor allem die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen Leben, in einer Werkstatt beschäftigt sind und/oder gleichzeitig Hilfe zur Pflege benötigen. 

Ab 2020 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht länger eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), sondern Teilhabeleistung nach SGB IX. Alle Leistungsberechtigten erhalten daher für die Zeit ab dem 1. 1.2020 einen neuen Bescheid über die Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies erfolgt automatisch. Die leistungsberechtigen Personen müssen keinen neuen Antrag stellen.

Wer erstmals ab dem 1.1.2020 Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Leistungen werden bereits ab dem 1. Tag des Antragsmonats gewährt.

Die Broschüre können Sie auf der Internetseite des Bezirks Oberbayern hier herunterladen https://www.bezirk-oberbayern.de/Footernavigation/Aktuelles-Presse/Pressemeldungen?NavID=2378.22&object=tx%7c2378.41.1&ModID=7&startkat=2378.25&kat=2378.25&FID=2378.4442.1

Weitere Informationen und Beratung:

Bezirk Oberbayern – Servicestelle
Prinzregentenstraße 14, 80538 München
Zimmer 0208

Service-Telefon: 089 2198-21010 und -21011
Fax: 089 2198-0521010
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www.bezirk-oberbayern.de

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