Mit freundlicher Unterstützung


Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.
Eine Studie der Universitäten Ulm und Leipzig, der Bezirkskliniken Schwaben, des kbo Isar-Amper-Klinikums und des Klinikums der LMU
Mit Förderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) "Innovationsausschuss"
Gesucht werden: Angehörige ab 18 Jahren, deren betroffenes Familienmitglied seit mindestens 2 Jahren andauernde Depressionen oder psychotischen Erkrankungen hat
Das Wichtigste in Kürze:
Über die Studie: Psychosoziale Therapien sind zentraler Bestandteil der Behandlung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Diese Therapien sollen die Möglichkeiten verbessern, am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen" zeigt, welche psychosozialen Therapien zur Verfügfung stehen und welche empfehlenswert sind. Für Betroffene und Angehörige wurde eine besser verständliche Patientenleitlinie entwickelt.
Internationale Studie, vorgestellt auf Medscape am 3.2.2020
Ein internationales Forscherteam ist zu dem Schluss gekommen, dass es einen engen genetischen Zusammenhang zwischen Körpergewicht und psychiatrischen Erkrankungen gibt. Die Studie wurde am 8. Januar in der Zeitschrift JAMA Psychiatry online veröffentlicht [1].
Auf der Basis von über 500.000 Daten von Patienten mit schweren Depressionen, bipolaren Störungen (BAS, bipolare affektive Störung) und Schizophrenie konnten die Untersucher weitreichende genetische Überschneidungen zwischen dem Body-Mass-Index (BMI) und diesen psychiatrischen Störungen feststellen.
Eine Studie der Universität Hamburg (UHH) und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) mit Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit
Zur Teilnahme werden gesucht: Angehörige psychisch Erkrankter, die in einem anonymen Online-Fragebogen bewerten, wie Zwangsmaßnahmen womöglich verhindert werden könnten und Auskunft darüber geben möchten, wie die Behandlung ihres erkrankten Angehörigen vor der zuletzt erlebten Zwangsmaßnahme verlief.
"Im Zuge einiger psychischer Erkrankungen kann es zu zugespitzten Krisensituationen und infolgedessen zu psychiatrischen Zwangsmaßnahmen kommen. Hierzu zählen Zwangseinweisung, Zwangsmedikation, Isolierung, Fixierung oder Festhalten. Rechtlich sind solche Zwangsmaßnahmen nur als „letztes Mittel“ erlaubt, wenn im Vorfeld alle potentiell hilfreichen Maßnahmen zur Abwehr einer bestehenden Gefahr versucht worden sind. Jedoch ist bisher zu wenig erforscht, welche Angebote hilfreich sind, um Krisensituationen zu deeskalieren, oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen.
Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.