Informationen
Weiterführende Lektüre, hilfreiche Adressen und Links
Downloads und interessante Links für Angehörige
Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. hat zur Unterstützung und konkreten Hilfestellung für Angehörige einige Ratgeberbroschüren herausgegeben. Diese sind aus Angehörigensicht verfasst und gehen auf die speziellen Bedürfnisse ein. Der Druck wurde durch die Techniker Krankenkasse finanziell unterstützt.
Diese können Sie hier herunterladen:
Alle Broschüren können kostenfrei über die Geschäftsstelle des Landesverbandes (Telefon (089) 51 08 63 25, E-Mail lvbayern_apk@t-online.de) bestellt werden.
Die ärztliche Behandlung eines Patienten darf nur mit dessen Einwilligung stattfinden. In einer psychischen Krise kann es jedoch vorkommen, dass der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus in zukünftige Behandlungen einwilligen oder diese untersagen. Rudolf Winzen ist langjähriger Mitarbeiter der Psychiatrischen Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS in München und Autor des Buchs „Wegweiser Rechtliche Betreuung“. Mit der „Münchener Patientenverfügung“ hat er eine Vorlage speziell für die Psychiatrische Patientenverfügung erstellt.
Die Münchener Patientenverfügung mit ausführlichen Erläuterungen kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Hilfsangebote in München
Die Stadt München bietet eine gute Übersicht über sämtliche Angebote für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen.
Schnelle Hilfe in der akuten Krise
Krisendienst Psychiatrie München
Täglich 9 - 24 Uhr
Telefonische Beratung, Hilfevermittlung, Hausbesuche
Anrufe von Angehörigen, Verwandten, Lebenspartnern und Freunden werden angenommen.
Weitere Infos finden Sie unter
www.krisendienst-psychiatrie.de
Der Anruf ist kostenpflichtig: 0,20 EUR aus dem Festnetz und max. 0,60 EUR aus dem Mobilnetz.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
24 Stunden Bereitschaftsdienst
Hausbesuche
Allgemeinärztlicher Dienst, der Allgemeinarzt kann vor Ort einen Psychiater anfordern, (für eine Klinikunterbringung ist immer eine ärztliche Einweisung erforderlich).
Anforderung muss immer mit aktuell medizinischem Bedarf begründet werden.