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Workshop zum reformierten Betreuungsrecht für Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige

Workshop zum reformierten Betreuungsrecht für Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige

Online-Veranstaltungen am 17.4. und 25.9.2024 sowie Präsenz-Workshops in Bayern

Zum Jahr 2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Das bisherige Recht war mit der UN-Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2009 verabschiedet wurde, nicht mehr vereinbar.

Dieser Workshop von BayPE e.V. (Bayerischer Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.) richtet sich an all diejenigen, die mehr wissen wollen über die Anpassungen des Betreuungsrechts.

• Wann dürfen Betreuer:innen bestellt werden?
• Was dürfen Betreuer:innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?
• Wie werden Betreuer:innen gewählt?
• Was für Rechte haben die Betreuten?
• Wie ist ein Betreuer:innenwechsel möglich?
• Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?
• Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?

Referentin ist Martina Heland-Graef vom Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Telefonische Begleitung zum Workshop: Jeden Donnerstag 16:00 – 19:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 0080090 für weiterführende Fragen zu den Workshop-
Themen (keine Rechtsberatung!).

Bei der Betreuung von erkrankten oder behinderten Menschen, ist es nicht einfach zu ermitteln, was sich für den Betreuten richtig anfühlt als auch für die Menschen in seiner Umgebung machbar ist.

Beim reformierten Betreuungsrecht stehen die Bedürfnisse des Betreuten im Mittelpunkt. Daran muss sich die Betreuung anpassen.

Aus „Betreuungsrecht kompakt“ (Brosey / Lesting / Loer / Marschner, 2022):
„Es ist eine konsequente Orientierung an der subjektiven Sichtweise des Betreuten geboten.

Auch bei eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten darf der Betreuer nicht eigenen Wertungen, eigenen Vorstellungen von einem guten oder angemessenen Leben oder eigenen Wünschen nach Sicherheit den Vorrang geben, sondern muss die Beurteilung aus Sicht des Betreuten vornehmen, zur Wahrung seiner Individualität oder Selbstbestimmung.

Auch wenn der Betreute aktuell zu einer freien Willensbildung nicht (mehr) in der Lage ist, darf nicht ein objektives Wohl oder allgemeine Vernünftigkeits- oder Sicherheitserwägungen an deren Stelle treten. Die Selbstbestimmung endet nicht mit dem Eintritt der Geschäfts- oder Einwilligungsfähigkeit. (S. 75)“

Termine und Orte:

Die Veranstaltungen vor Ort dauern jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr und die Online-Veranstaltungen dauern jeweils von 9:00 bis 15:30 Uhr. Die
Zoom-Einladungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Die Veranstaltungen finden an folgenden Orten statt:

Freitag, 15.03.24 in Bad Windsheim
Mittwoch, 17.04.24 online per Zoom & Telefon
Freitag, 24.05.24 in Kempten
Montag, 29.07.24 in Regensburg
Montag, 02.09.24 in Bad Kissingen
Mittwoch, 25.09.24 online per Zoom & Telefon
Mittwoch, 09.10.24 in Hof
Mittwoch, 16.10.24 in Coburg

Informationen zur Teilnahme:

Für die Workshops vor Ort wird ein Teilnahmebetrag von 5 € erhoben (inkl. Speisen und Getränke).

Anmeldungen und Fragen bitte unter der Telefonnummer 0821-450 478 63 (Mo - Do von 10:00 bis 13:00 Uhr) oder der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Infos auf der Homepage www.baype.info.

Der BayPE e.V. bedankt sich für die Förderung des Projektes durch die Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Bayern und Aktion Mensch e.V.

Der BayPE e.V. bedankt sich für die Förderung durch seine Mitglieder und Spender, durch die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, durch den Verband der Bayerischen Bezirke und die sieben Bayerischen Regierungsbezirke.

Mit freundlicher Unterstützung

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Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.