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Downloads und interessante Links für Angehörige

Der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. hat zur Unterstützung und konkreten Hilfestellung für Angehörige einige Ratgeberbroschüren herausgegeben. Diese sind aus Angehörigensicht verfasst und gehen auf die speziellen Bedürfnisse ein. Der Druck wurde durch die Techniker Krankenkasse finanziell unterstützt.

Alle Broschüren können – sofern vorrätig – kostenfrei über die Geschäftsstelle des Landesverbands ApK Bayern e.V. (Tel.: 089-51 08 63 25, E-Mail: info@lapk-bayern.de) bestellt oder durch Klicken auf das jeweilige Titelblatt heruntergeladen werden.

Die ApK München hat in diesem pdf konkrete Empfehlungen für den Umgang mit psychisch erkrankten Angehörigen zusammengetragen.

Der „Krisenpass für Menschen mit psychischer Erkrankung“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der MüPE e. V. (Münchner Psychiatrie-Erfahrene) und der Teestube KontaktTEE.

Die ApK München hat in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in München und Oberbayern „Leitlinien zur Kooperation mit Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ erstellt.

Ziele dieser Leitlinien sind die inhaltliche Definition und die Gestaltung der Beziehung zwischen den kbo-Kliniken und den Angehörigen psychisch kranker Menschen einschließlich der Angehörigen von psychisch erkrankten Menschen in forensisch-psychiatrischen Abteilungen.

Diese finden Sie hier.

Die Oberbayerische Initiative hat einen Wegweiser Psychiatrie Oberbayern erstellt. Diesen können Sie als Druckversion unter info@angehoerige-oberbayern.de bestellen oder hier herunterladen.

In der Rubrik „Recht konkret“ stellt die Zeitschrift „Psychosoziale Umschau“ wichtige Themen für psychisch Erkrankte und Angehörige kompakt dar:
von Informationen zu Finanzthemen wie Kindergeld, Erwerbsminderungsrente, Zuzahlungen und  Schonvermögen bis hin zu Haushaltshilfe, Vorsorgemöglichkeiten und rechtlicher Betreuung. Diese Artikel können auf der Webseite des Psychiatrie-Verlag kostenlos als PDF heruntergeladen werden.

Die ärztliche Behandlung eines Patienten darf nur mit dessen Einwilligung stattfinden. In einer psychischen Krise kann es jedoch vorkommen, dass der Patient dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus in zukünftige Behandlungen einwilligen oder diese untersagen. Rudolf Winzen ist langjähriger Mitarbeiter der Psychiatrischen Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS in München und hat mit juristischer Beratung eine Vorlage speziell für die Psychiatrische Patientenverfügung erstellt: 

Die Psychiatrische Patientenverfügung vom Netzwerk Psychiatrie München e.V. mit ausführlichen Erläuterungen kann kostenlos heruntergeladen werden.

Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) musste sich wiederholt mit Fällen befassen, die betreuungsrechtliche Probleme in Vermögensangelegenheiten zum Inhalt hatten. Der Verein zur Unterstützung der Angehörigen psychisch Kranker e. V. hat nun in Absprache mit der ApK München ein Rechtsgutachten zum Thema „Der Schutz des Betreuten“ erstellen lassen, das Sie kostenlos herunterladen können.

Hier finden Sie Flyer und Informationsmaterial der ApK München:

Angehörige sind immer mitbetroffen – Flyer allgemein
Angebot an Selbsthilfegruppen –  Flyer Selbsthilfegruppen 
Podcast „angehören“ für Angehörige – Postkarte Podcast
Das tut mir gut – Postkarte „Tu Dir was Gutes“
Das tut mir gut – Anregungen für Angehörige

Hier finden Sie einen Flyer des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV) mit einer Übersicht von Anlaufstellen bei seelischen Krisen und Suizidalität im Raum München: Notfallambulanzen, teilstationäre und stationäre Einrichtungen sowie weitere wichtige Adressen.

Hier können Sie den Flyer herunterladen.

Häufige Fragen

Psychische Gesundheit bedeutet, dass sich ein Mensch seelisch und geistig wohl fühlt. Sie beeinflusst unser Denken, Fühlen und Handeln. Die psychische Gesundheit eines Menschen schwankt von Zeit zu Zeit, genau wie die körperliche.

Vor allem in Zeiten starker und/oder langanhaltender Belastung kann die psychische Gesundheit aus dem Gleichgewicht kommen; etwa bei zu hoher Beanspruchung in Familie, Ausbildung oder Beruf, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes, nach einer Trennung oder dem Tod eines nahestehenden Menschen.

Psychische Krisen können jeden Menschen treffen, unabhängig von Alter, Bildung, Beruf, Herkunft und sozialem Status. Menschen mit psychischen Belastungen erleben unterschiedliche Beschwerden (Symptome), die unterschiedlich stark ausfallen. Diese Symptome können einen großen Einfluss auf das Wohlbefinden, den Alltag und die „Funktionsfähigkeit“ der Betroffenen haben.

Nur psychiatrische Fachärzt*innen können feststellen, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und je nach Diagnose eine angemessene Therapie veranlassen.

Psychenet, das „Netz psychische Gesundheit“, stellt auf seinen Internetseiten allgemeine und verständliche Informationen zu psychischen Erkrankungen zur Verfügung. Die  Autor*innen stützen sich auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und das Wissen erfahrener Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen.

Unter Basiswissen finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen: Was ist eine Diagnose? Wie können psychische Erkrankungen behandelt werden? Was ist die Ursache? 

Ausführliche Informationen zu psychiatrischen Krankheitsbildern finden Sie unter dem jeweiligen Link hier:

Sucht / Abhängigkeit: Eine Suchterkrankung tritt oft gemeinsam mit anderen psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, Depressionen, Angststörungen, posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) auf. Dann spricht man von einer Komorbidität.

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitszustände (ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Conditions) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen. Die Klassifizierung nach ICD für psychiatrische Diagnosen umfasst psychische und Verhaltensstörungen sowie Störungen der psychischen Entwicklung.

Einen verständlichen Überblick über medizinische Fachbegriffe und deren Bedeutung bietet unter anderem www.psychisch-erkrankt.de.

Ebenso individuell wie die Situation der Betroffenen und die Ausprägung eines Krankheitsbilds ist auch das Empfinden, ob ein bestimmter Therapieansatz oder ein Medikament „wirksam“ oder ein bestimmter Arzt/Therapeut „gut“ ist.

Daher spricht die ApK München keinerlei Empfehlungen für oder gegen bestimmte Behandlungsformen (wie Medikamente oder Therapieverfahren), behandelnde Personen (etwa Ärzte/Pflegepersonal/Therapeuten) und behandelnde Institutionen (wie Kliniken/Praxen/ambulante Angebote/betreute Wohnformen) aus.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet auf ihrer Webseite einen Patienten-Wegweiser an. Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Suche nach Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie Kontakt zur Terminservicestelle für einen zeitnahen Termin. Außerdem bietet der Wegweiser eine Bereitschaftspraxissuche sowie Informationen zur psychotherapeutischen Versorgung wie Therapieformen, Zugangswege und Ablauf.

Die Bundes-Psychotherapeuten-Kammer bietet mit „Wege zur Psychotherapie“ eine Webseite sowie eine Broschüre an, die zeigt, wann und wie Psychotherapie helfen kann und wo man Hilfe findet.

Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) bietet auf ihrer Webseite einen Suchdienst speziell für Psychotherapeut*innen in der Nähe des Wohnorts an. Wenn Sie nach weiteren Merkmalen suchen möchten, etwa einem bestimmten Psychotherapieverfahren, können Sie die Suche entsprechend anpassen.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten häufig sowohl einen Arztservice als auch einen Terminservice bei einem Facharzt an. Kontaktieren Sie dazu Ihre jeweilige Krankenversicherung bzw. die Krankenversicherung des erkrankten Angehörigen.

Der jeweilige Regierungsbezirk – für München und Umgebung der Bezirk Oberbayern – stellt die klinische Versorgung der Bevölkerung bei seelischen Erkrankungen sicher. Die dafür zuständigen kbo-Kliniken behandeln, pflegen und betreuen rund 110.000 Patienten pro Jahr.

kbo-Kliniken sowie weitere Gesellschaften, an denen der Bezirk Oberbayern beteiligt ist, bieten wohnortnah ambulante, tagesklinische und vollstationäre Behandlungsangebote an. Diese Angebote umfassen die Fachgebiete PsychiatriePsychotherapiePsychosomatik und Neurologie. Daneben sind kbo-Kliniken für die ambulante und stationäre Therapie Suchtkranker zuständig. Die Kliniken stehen allen gesetzlich und privat versicherten Patienten unabhängig von deren Wohnort offen.

Für Kinder und Jugendliche gibt es an mehreren Standorten kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken sowie eigene Fachzentren für Sozialpädiatrie.

Die Landeshauptstadt München bietet mit “Gesund in München” eine umfassende Webseite zu Gesundheitsangeboten in der Landeshauptstadt. Im Wegweiser für psychische Gesundheit finden Sie spezielle Notdienste, Beratungsstellen, Selbsthilfeangebote und allgemeine sowie rechtliche Informationen zu psychischen Erkrankungen.

Für Angehörige in Oberbayern hat die Oberbayerische Initiative der Angehörigen psychisch Erkrankter (OI) einen psychosozialen Wegweiser für Angebote und Einrichtungen in Oberbayern erstellt. Hier können Sie nach Region sowie nach Art des Hilfsangebots filtern und sich hilfreiche Adressen anzeigen lassen.

Die Landeshauptstadt München und der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) bieten eine gute Übersicht über sämtliche Angebote für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen im Raum München. Diese finden Sie unter „Hilfsangebote in München“ auf unserer Webseite.

Die Münchner Hilfenetzwerke für Kinder und ihre suchtkranken oder psychisch erkrankten Eltern bieten Informationen und Beratungs- und Unterstützungsangebote, wo sich betroffene Familien kostenfrei und auf Wunsch anonym beraten lassen können.

Die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) und Gerontopsychiatrischen Dienste (GpDi) sind ein zentraler Baustein in der psychiatrischen Versorgung. Die niederschwelligen Beratungsangebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung stellen die wohnortnahe Versorgung sicher. Sie tragen zur sozialen Rehabilitation bei. In den SpDi / GpDi können sich auch Angehörige beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos.

In Oberbayern gibt es mit 32 Diensten ein flächendeckendes Angebot in jedem Landkreis sowie den kreisfreien Städten München, Rosenheim und Ingolstadt. Die Fachkräfte der Sozialpsychiatrischen und Gerontopsychiatrischen Dienste arbeiten als multiprofessionelles Team. Sie stellen ihre Arbeit regelmäßig in den psychiatrischen Kliniken vor. Hier finden Sie eine entsprechende Einrichtung in der Nähe Ihres Wohnorts.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Auch in Ihrer Nähe finden Sie eine Beratungsstelle.

Die Infostelle Wohnnetz informiert Sie über die aktuellen Versorgungsangebote unterschiedlicher Träger im Bereich Wohnen und Selbstversorgung für seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte suchterkrankte und psychisch erkrankte Menschen in Oberbayern.

Bei drohendem Wohnraumverlust, etwa aufgrund von Mietschulden, Kündigung oder Räumungsklage hat die “Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe München und Oberbayern” mit Förderung der Landeshauptstadt München eine Broschüre zur Vermeidung von Wohnraumverlust für München herausgegeben.

Die Broschüre “Wohnung behalten” enthält Tipps bei Mahnung, Kündigung und Räumungsklage und nennt Adressen für kostenfreie Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit.

Download: Die Broschüre “Wohnung behalten” steht zum kostenlosen Download unter https://wohnungslosenhilfe-bayern.de/?fachthemen=praevention-von-wohnraumverlust-in-bayern-wohnung-behalten zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter Wohnungslosenhilfe Bayern.

Unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (UpB) bieten Betroffenen und Angehörigen die Möglichkeit, niedrigschwellig – also leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym – ein offenes Ohr zu finden und gegebenenfalls ein Beschwerdeverfahren einzuleiten.

Die unabhängigen Beschwerdestellen setzen sich in der Regel zusammen aus Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen und weiteren Personen, die mit psychiatrischer Problematik vertraut sind.

Die Beschwerdestellen stehen offen für Menschen, die sich in Konfliktsituationen mit folgenden Einrichtungen befinden: Psychiatrischen Kliniken (inkl. Psychiatrischen Institutsambulanzen, Tagkliniken etc.), Sozialpsychiatrischen Diensten, Krisendiensten, psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxen, psychologischen Beratungsstellen, Wohngemeinschaften, Heimen, Tagesstätten sowie Betreuer*innen, Verfahrenspfleger*innen, Richter*innen und Mitarbeitenden von Betreuungsstellen, Arbeitgebern.

Die Beschwerdestellen unterstützen und beraten. Sie übernehmen keine rechtliche Vertretung. Sie arbeiten ehrenamtlich, vertraulich und unabhängig. Die nächstgelegene Beschwerdestelle finden Sie auf der Internetseite des Bezirks Oberbayern.

Die Unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) ist ehrenamtlich tätig und ist ein Gemeinschaftsprojekt der ApK München e.V. mit der MüPE e.V. (Münchner Psychiatrie Erfahrene).

Angehörige sind in vielfacher Weise von einer psychischen Erkrankung mitbetroffen. Ziel von Selbsthilfegruppen und -angeboten ist der regelmäßige Austausch von persönlichen Erfahrungen im Kreise von Menschen mit ähnlichen Erfahrungen. Das Gefühl, mit diesem Schicksal nicht alleine zu sein, untereinander ein offenes Ohr zu haben und die eigenen Erfahrungen und Ängste offen teilen zu können, verbindet. Dies empfinden viele Angehörige als entlastend.

Das gemeinsame Gespräch, der Austausch von praktischen TippsAnregungen und Erfahrungen mit professionellen Hilfen vor Ort können den alltäglichen Umgang mit der Erkrankung erleichtern. Bei Bedarf werden Expert*innen (zum Beispiel Ärzte, Juristen etc.) zu bestimmten Themen eingeladen.

Bei der ApK München gibt es ein vielfältiges Angebot an Selbsthilfegruppen speziell für Angehörige psychisch Erkrankter. Diese Selbsthilfegruppen werden von Angehörigen für Angehörige geleitet und nicht von Ärzt*innen oder Therapeut*innen.

Die Bedürfnisse und der Informationsbedarf von Eltern, Partner*innen, erwachsenen Kindern und Geschwistern können sehr unterschiedlich sein. Daher sind die Gruppen nach Familienrollen spezialisiert und nicht nach Erkrankungsformen. Das Angebot ist offen für Angehörige ab 18 Jahren mit vorheriger Anmeldung.

Einige offene Angebote wie der Stammtisch, eine Wandergruppe und regelmäßige Vortragsabende und Seminare runden das Angebot ab.

Informationen zu den verschiedenen Selbsthilfegruppen und wie Sie teilnehmen können finden Sie auf unserer Webseite oder rufen Sie uns an unter 089/5024673!

Eine Übersicht über bestehende Angehörigengruppen in Bayern bietet der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V..

Speziell für Oberbayern vermittelt die Oberbayerische Initiative der Angehörigen  einen Kontakt.

Auch der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. hilft deutschlandweit dabei, eine Selbsthilfegruppe in der Region zu finden.

„Patentrezepte“ für den Umgang mit einem Menschen mit psychischer Erkrankung gibt es nicht. Es gibt viele Formen von psychischen Erkrankungen und dasselbe Krankheitsbild (Diagnose) kann sich unterschiedlich auswirken. Ebenso vielfältig sind die Bedürfnisse und Verhaltensweisen der einzelnen Betroffenen. Auch die jeweilige Situation und Rolle der Angehörigen unterscheidet sich.

Hilfreich können die Erfahrungen betroffener Familien sein, etwa im Austausch in einer Selbsthilfegruppe speziell für Angehörige.

Das können Sie als Angehörige tun:

  • Innere Haltung: Die Erkrankung akzeptieren. Dabei die Betroffenen nicht nur auf die Erkrankung reduzieren, sondern den Mensch mit seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten im Blick behalten.
  • Alle sind mitbetroffen: Wahrnehmen und anerkennen, wie sehr die Krankheit, die dadurch entstehende Abhängigkeit und das für andere zur Belastung werden auch die Betroffenen selbst belastet.
  • Auch die anderen Angehörigen und deren teils unterschiedliche Bedürfnisse im Blick haben, z. B. Geschwister/Eltern/Kinder/Partner*innen.
  • Die Betroffenen bei dem, was sie selbst bewältigen und leisten können, unterstützen und stärken.  Stellvertretendes Handeln vermeiden und  nur so viel Verantwortung und Aufgaben wie nötig, gewünscht und einvernehmlich abnehmen.
  • Gut für sich selbst sorgen: Das eigene Leben weiterleben und die Erkrankung nicht zum Mittelpunkt machen. Eigene Hobbies pflegen, sich Auszeiten nehmen.
  • Wo notwendig – und möglichst im Einvernehmen – individuelle Hilfe für den Betroffenen außerhalb der Familie organisieren (Therapieplatz, Haushaltshilfe, finanzielle Hilfen, gesetzliche Betreuung, …)
  • Sich selbst frühzeitig Unterstützung holen: durch eine Beratung bei Fachleuten (etwa in einem der professionellen Hilfsangebote für Angehörige und Betroffene in Oberbayern), in einer Selbsthilfegruppe für Angehörige oder mit einer eigenen Therapie.
  • Wissen über die Erkrankung und Verständnis von deren vielfältigen Erscheinungsformen und Phasen erwerben. Es gibt spezielle Angebote zu Psychoedukation für Angehörige.

Um den Umgang miteinander auch in Krisenzeiten so respektvoll und normal wie möglich zu gestalten, kann es helfen, das eigene Verhalten an die neue Situation anzupassen:

  • Gelassen bleiben und Geduld bewahren.
  • Einfach, klar, möglichst sachlich und direkt kommunizieren. Weniger “über” als “mit” dem Betroffenen sprechen
  • Eigene Anforderungen und Erwartungen der Situation anpassen.
  • Verständnis für krankheitsbedingtes Verhalten und Einschränkungen zeigen.
  • Sich in Krisenzeiten/Krankheitsepisoden auf wesentliche Dinge beschränken.
  • Eigene Grenzen klar benennen und möglichst konsequent bleiben.
  • Überstimulation, Überforderung und Belastungen reduzieren, beruflich wie privat.
  • In der Familie wo möglich Konfrontationen und lange Diskussionen vermeiden.

Weitere Informationen und Tipps für Angehörige gibt es unter anderem in den Broschüren vom Landesverband Bayern der Angehörigen auf unserer Webseite unter Downloads.

In manchen Fällen sind psychisch Erkrankte (vorübergehend) nicht mehr in der Lage, Entscheidungen in bestimmten Bereichen für sich selbst und alleine zu treffen.

So lange die Geschäftsfähigkeit noch erhalten ist, können sie die Entscheidungsbefugnis durch eine Vollmacht auf eine oder mehrere andere Personen übertragen. Wünsche zur medizinischen und ärztlichen Behandlung können zusätzlich in einer Patientenverfügung formuliert werden.

Es ist ratsam, dies in den „guten Zeiten“ vorausschauend und mit Hilfe des Sozialdienstes in der Klinik kurz vor Entlassung bzw. mit Unterstützung von begleitenden Therapeuten bzw. Sozialpädagogen in Angriff zu nehmen.

Es gibt hierzu diverse Vorlagen, darunter vom Netzwerk Psychiatrie München e.V. eine Patientenverfügung speziell für die Situation von Menschen mit psychischer Erkrankung.

Wenn keine Vollmacht vorliegt, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) eine rechtliche Betreuung angeregt werden.

Die gesetzliche Betreuung kann sich auf einzelne und alle im Krankheitsfall regelungsbedürftigen Angelegenheiten erstrecken. Diese Betreuungsbereiche umfassen:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Versicherungen und Behörden
  • Entscheidungen über Unterbringung und Wohnungsangelegenheiten

Die Betroffenen erhalten ausschließlich in den Bereichen Unterstützung, die sie selbst nicht mehr bewältigen können. Die vom Betreuungsgericht bestellten Betreuer sind verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen soweit wie möglich zu berücksichtigen.

Angehörigen, die vor der Überlegung stehen, selbst die gesetzliche Betreuung zu übernehmen, empfehlen wir, die individuelle Eignung und Motivation für die Übernahme dieser Rolle kritisch zu prüfen. Der Landesverband Bayern und die ApK München haben hierfür einen kompakten „Selbstprüfungskatalog: Angehörige als gesetzliche Betreuer“ zusammengestellt. Diesen können Sie per Email an info@apk-muenchen.de anfordern.

Informationen zur Rechtlichen Betreuung für Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen hat die Berliner Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (BGSP) in der DGSP e.V. (Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V.) in dieser Broschüre herausgegeben.

Hilfreich sind die Broschüren „Betreuungsrecht“ sowie „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Spezifische Informationen stellt die Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München zur Verfügung. Etwa zur Betreuungsanregung, zu den Münchner Betreuungsvereinen, Informationen für Berufsbetreuer sowie Broschüren und Formulare. Auch Formulare zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung finden Sie hier.

Schnelle Hilfe in der akuten Krise

  • Krisendienst Bayern

    Tel. 0800 / 655 3000

    Täglich 0 – 24 Uhr
    Telefonische Beratung und Krisenhilfe
    Mobile Einsätze vor Ort für Betroffene ab 16 Jahren in dringenden Fällen
    Vermittlung in ambulante Krisenhilfe
    Vermittlung in stationäre (Krisen-)Behandlung

    Anrufe von Angehörigen, Verwandten, Lebenspartnern und Freunden werden angenommen.

    Weitere Infos finden Sie unter
    https://www.krisendienste.bayern/

    Der Anruf ist kostenfrei.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst

    Tel. 116 117

    24 Stunden Bereitschaftsdienst
    Hausbesuche
    Allgemeinärztlicher Dienst, der Allgemeinarzt kann vor Ort einen Psychiater anfordern, (für eine Klinikunterbringung ist immer eine ärztliche Einweisung erforderlich).
    Anforderung muss immer mit aktuell medizinischem Bedarf begründet werden.

    Der Anruf ist seit 1. März 2021 kostenfrei.

  • Notruf

    Tel. 112

    Bei akuten medizinischen Notfällen

  • Polizei

    Tel. 110

    Bei hoher Gefahr für den Betroffenen
    oder in bedrohlichen Situationen