Informationen vom Jobcenter München zum neuen Gesetz
In den Informationen des Jobcenter München zum neuen Bürgergeld ab 1.1.2023 heißt es: "Die Einführung des Bürgergeldes ist eine sehr umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das bisherige Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) sowie das Sozialgeld werden ab 2023 von dem neuen Bürgergeld ersetzt.
Die Grundsicherung wird grundlegend weiterentwickelt und an die Lebensumstände der Menschen angepasst. Mit dem Bürgergeld stehen die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifizierung und Berufsausbildung im Mittelpunkt.
Das Gesetz ist seit dem 20. Dezember 2022 verkündet. Für Sie bedeutet das mehr Geld durch die Erhöhung der Regelsätze und zusätzliche Weiterbildungschancen durch den Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter erhalten, brauchen Sie keinen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Das Bürgergeld wird in zwei Stufen eingeführt:
1. Schritt: 1. Januar 2023 u.a. mit der Erhöhung der Regelsätze
Es erhöhen sich die Regelsätze folgendermaßen:
Alleinstehende Erwachsene: 502 Euro
Volljährige Partner und Partnerinnen: 451 Euro
Kinder (14-17 Jahre): 420 Euro
Kinder (6-13 Jahre): 348 Euro
Kinder bis 5 Jahre: 318 Euro
2. Schritt: 1. Juli 2023 u.a. mit der Einführung des Kooperationsplans."
Ausführliche Informationen zur Einführung des Bürgergeldes und allen wichtigen Änderungen finden Sie im Brief zum Bürgergeld des Jobcenters München an alle Bürgerinnen und Bürger.
Zusammenfassende Informationen des Jobcenter München zum Thema finden Sie im Flyer „Informationen zum Bürgergeld“.
Die wichtigsten Neuerungen zum Bürgergeld:
• Die Erhöhung der Regelbedarfe
• Veränderung der Vermögensfreigrenzen
• Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Ausbildung, Qualifizierung und Coaching
Informieren Sie sich auf der Jobcenter München-Homepage: www.jobcenter-muenchen.de
Über den aktuellen Stand zum Thema Bürgergeld und die wichtigsten Änderungen können Sie sich auch auf folgenden Seiten informieren: