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Antworten auf Häufige Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Antworten auf Häufige Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Spezifisch wird auch auf die Situation von Angehörigen erkrankter Menschen eingegangen

Das "Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration" gibt auf seiner Internetseite sehr ausführlich Antworten zu häufigen Fragen rund um die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern.

Insbesondere werden auch Fragen beantwortet, die uns Angehörige beschäftigen, unter Anderem:

Darf ich meine Eltern/Grosseltern besuchen fahren?

Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daher sollte auch ein Besuch bei den Eltern sehr gut überlegt sein und ist nur angezeigt, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkauf angewiesen sind. Verzichten Sie bitte auf „Kaffeekränzchen“ und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Therapeuten weiter tätig sein?

Die Praxen von Angehörigen helfender Berufe dürfen weiterhin geöffnet sein. Soweit es medizinisch dringend erforderlich ist, dürfen Sie die Praxen aufsuchen.

Medizinisch dringend erforderlich sind auch Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen dienen.Medizinisch dringend erforderlich sind auch Maßnahmen zur  Linderung von Schmerzzuständen oder Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben. Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt.

Heilpraktiker und Osteopathen haben die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei Auslegung der Ausgangsbeschränkung grundsätzlich wie Ärzte/Zahnärzte/Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt tätig sein.

Darf ich behinderte Menschen zu Spaziergängen begleiten, (auch wenn ich kein Familienangehöriger bin)?

Dies ist natürlich auch weiterhin möglich, sowohl im beruflichen Bereich als auch im privaten Kontext. Sie müssen nicht Familienangehöriger der hilfsbedürftigen Person sein.

Wir bitten Sie um größtmögliche Sorgfalt bei der Einhaltung der Hygieneregeln und – falls dies der Einzelfall nicht ausschließt – auch bei den Abstandsregeln!


 Darf ich mein Ehrenamt weiterhin ausüben?

Die Ausübung eines Ehrenamtes stellt an sich keinen triftigen Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Nur ausnahmsweise darf die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt werden, wenn dies dringend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann. Dringend erforderlich sind insbesondere solche Tätigkeiten im Rahmen des Ehrenamts, die im erheblichen öffentlichen Interesse liegen (z. B. Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtlicher Richter, Rettungsdienste, Tierschutz, THW und Wasserwacht) oder die der Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Funktionstüchtigkeit eines Vereins oder auch einer anderer Organisationsform dienen. Auch dann gilt aber: Vermeiden Sie den Kontakt zu anderen Menschen. Halten Sie bitte stets den Mindestabstand von mind. 1,5 m zu anderen Menschen und die Hygieneregeln ein.

Ich fühle mich besonders gefährdet. Was kann ich tun?

Die bislang im Kampf gegen das Coronavirus (Sars-CoV-2) ergriffenen Maßnahmen sind wohlabgewogen und abgestimmt. Sie werden zudem fortlaufend überprüft und an die aktuelle Gefahrenlage angepasst. Über die derzeit geltenden Maßnahmen und Empfehlungen, auch für Fragen des Eigenschutzes und der Hygiene, können Sie sich unter folgendem Link informieren: www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern.

Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

 

Mit freundlicher Unterstützung

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Unsere Selbsthilfegruppen werden gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.