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Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Regelung zur Übernahme der Kosten für eine Begleitung ins Krankenhaus

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 24.06.2021: "Eine große Erleichterung für Menschen mit Behinderung hat heute der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode beschlossen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung wurde eine bislang ungeklärte Frage geregelt, wer für die Kosten einer vertrauten Person aufkommt, die einen Menschen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet.

Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Ein Krankenhausaufenthalt stellt insbesondere Menschen mit Behinderung vor große Herausforderungen. Diese können zum Beispiel aufgrund von Ängsten auf die Begleitung und Hilfe durch eine vertraute Person angewiesen sein. Auch für die Kommunikation mit dem Menschen mit Behinderung kann diese Person erforderlich sein, damit zum Beispiel die Behandlungsschritte erklärt werden können. Eine Begleitung ist dann für die Sicherstellung der Behandlung von zentraler Bedeutung. Es war mir deshalb ein besonderes Anliegen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein erster Kompromiss gefunden wird, um die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Deshalb bin ich froh, dass es jetzt endlich Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung gibt, wenn sie eine vertraute Person als Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen“.

Die Gesetzliche Krankenversicherung trägt künftig den Verdienstausfall für Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld. Die Träger der Eingliederungshilfe, in Bayern die Bezirke, finanzieren die Begleitung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe. Zudem sollen die Wirkungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen dieser Regelungen vom Bund im Einvernehmen mit den Ländern evaluiert werden.

„Der Einsatz Bayerns in den Verhandlungen hat sich gelohnt und wir werden auch künftig weiter am Ball bleiben“, so Sozialministerin Carolina Trautner. „Ganz herzlich möchte ich mich auch bei dem Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Holger Kiesel, dem Patienten- und Pflegebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL, sowie dem Bayerischen Landtag und der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e. V. für ihre Impulse, ihren Einsatz und ihre Unterstützung für dieses wichtige Anliegen bedanken.“"

Nachzulesen auf der Webseite des BStMFAS https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2106-127.php

Verantwortlich:
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